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V1597-24 ·1. Juli 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Nichtansässige müssen Vermögensteuer auf ausländische partizipierende Darlehen nicht zahlen

Ein in Spanien nicht ansässiger Steuerpflichtiger erkundigte sich, ob er aufgrund der Realhaftung (obligación real) für ein partizipierendes Darlehen steuerpflichtig ist, das einer spanischen Gesellschaft gewährt wurde. Die DGT entschied, dass das Darlehen nicht der Steuer unterliegt, da es weder in spanischem Hoheitsgebiet gelegen ist noch dort ausgeübt oder erfüllt werden kann.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stärkt die Rechtssicherheit für Nichtansässige, indem sie bestätigt, dass ausländische Vermögenswerte, die keine direkte Verbindung zum spanischen Territorium aufweisen, von der spanischen Vermögensteuer ausgenommen bleiben.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-07-01pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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