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V1594-14 ·20. Juni 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kein Betriebsstättenrisiko durch Softwareinstallation und Scanner beim Kunden, jedoch mögliche Lizenzgebühren

Ein andorranisches Unternehmen erkundigt sich, ob die Installation von Software und Scannern bei spanischen Kunden eine Betriebsstätte begründet und ob die Überlassung dieser Mittel steuerpflichtig ist. Die DGT stellt fest, dass keine Betriebsstätte vorliegt, die Nutzung der Geräte und Programme jedoch Lizenzgebühren (Cánones) generieren kann, die der Steuerpflicht unterliegen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen müssen prüfen, ob die Bereitstellung von Software oder Hardware bei Kunden zwar keine Betriebsstätte begründet, aber dennoch die Zahlung von Lizenzgebühren auslöst, die in Spanien steuerpflichtig sind.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-06-20pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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