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V1588-20 ·26. Mai 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung bei Veräußerungsgewinnen aus Immobilienverkäufen ohne Quellensteuerabzug

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er aufgrund von Arbeitseinkommen unter 22.000 Euro und einem Veräußerungsgewinn aus einem Immobilienverkauf zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet ist. Die DGT stellt klar, dass der Erhalt eines solchen Veräußerungsgewinns, der nicht der Quellensteuer unterliegt, den Ausschluss von der Deklarationspflicht aufhebt.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die Erzielung von steuerpflichtigen Veräußerungsgewinnen, selbst wenn keine Quellensteuer einbehalten wurde, die Befreiung von der Steuererklärungspflicht hinfällig macht.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-05-26pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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