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V1587-20 ·26. Mai 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Entschädigungen für Diebstahl von Lagerbeständen und Prozesskosten als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit steuerpflichtig

Eine Steuerpflichtige fragt an, ob eine Entschädigung für einen vor Jahren erfolgten Diebstahl von Lagerbeständen sowie die Gerichtskosten von ihr oder ihrem Ehemann (Inhaber des Unternehmens im Güterstand der Zugewinngemeinschaft) zu erklären sind. Die DGT stellt fest, dass diese Beträge als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit gelten und vom Inhaber des Unternehmens zu deklarieren sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Entschädigungszahlungen für geschäftliche Verluste (wie Diebstahl) nicht als privater Vermögenszuwachs, sondern als betriebliche Erträge zu behandeln sind, was die steuerliche Behandlung im Rahmen der Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit zur Folge hat.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-05-26pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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