Zum Inhalt springen
V1579-22 ·30. Juni 2022 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Verlust durch Kryptowährungsbetrug nicht abzugsfähig ohne Erfüllung der Anforderungen des Art. 14.2.k) LIRPF

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob der Verlust einer Kryptowährungsanlage infolge eines Plattformbetrugs in der Einkommensteuer (IRPF) steuerlich geltend gemacht werden kann. Die DGT stellt klar, dass der Verlust einer nicht zurückgezahlten Forderung nur dann steuerlich abzugsfähig ist, wenn die Forderung unter den spezifischen gesetzlichen Voraussetzungen als uneinbringlich gilt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt die steuerliche Abzugsfähigkeit von Verlusten aus Krypto-Betrugsfällen ein, da diese nur unter strengen Voraussetzungen der Uneinbringlichkeit einer Forderung anerkannt werden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2022-06-30pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt