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V1561-16 ·13. April 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Sonderregelung für entsandte Arbeitnehmer trotz Überschreitung der 600.000-Euro-Einkommensgrenze beibehalten möglich

Ein entsandter Arbeitnehmer, der bereits die Sonderregelung in Anspruch nahm, erkundigte sich, ob er nach der Abschaffung der 600.000-Euro-Grenze im Jahr 2015 weiterhin dazu berechtigt ist, wenn er diesen Betrag überschreitet. Die DGT stellte klar, dass das Überschreiten dieser Grenze aufgrund der Neufassung des Gesetzes nicht zum Ausschluss aus der Sonderregelung führt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schafft Rechtssicherheit für entsandte Arbeitnehmer, da die früher geltende Einkommensgrenze für den Verbleib im Sonderregime entfallen ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-04-13pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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