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V1553-22 ·28. Juni 2022 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Muttergesellschaft muss Vorsteuer der Zweigniederlassung zurückfordern, wenn diese kein wirtschaftliches Risiko trägt

Eine französische Zweigniederlassung in Spanien erkundigt sich nach der Abzugsfähigkeit der Vorsteuer auf ihre Ausgaben und dem entsprechenden Verfahren. Die DGT stellt klar: Wenn die Zweigniederlassung nicht das wirtschaftliche Risiko der Tätigkeit trägt, sondern die Muttergesellschaft, gilt sie nicht als eigenständiger Steuerpflichtiger. In diesem Fall müssen die Kosten von der Muttergesellschaft getragen werden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Abgrenzung zwischen einer eigenständigen Zweigniederlassung und einer bloßen Betriebsstätte im Hinblick auf die Umsatzsteuerpflicht und den Vorsteuerabzug.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2022-06-28pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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