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V1541-21 ·24. Mai 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Französische Entschädigung für Tochter eines Deportierten der Zweiten Welt als Veräußerungsgewinn steuerpflichtig

Eine Rentnerin erkundigte sich, ob eine vom französischen Staat erhaltene Leibrente in Höhe von 3.690 Euro als Tochter eines Deportierten zu versteuern sei. Die DGT entschied, dass dieser Betrag als Veräußerungsgewinn gilt, der in die allgemeine Bemessungsgrundlage einzureihen ist, und dass die Steuerpflichtige zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Entschädigungszahlungen aus dem Ausland, die den Charakter einer Leibrente haben, als Veräußerungsgewinne und nicht als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zu behandeln sind.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-05-24pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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