Zum Inhalt springen
V1521-24 ·20. Juni 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

RETA-Beiträge, die von der Sozialversicherungskasse gezahlt werden, sind im Verfahren der pauschalierten Schätzung nicht abzugsfähig

Ein Selbstständiger im Verfahren der pauschalierten Schätzung fragt an, ob die von seiner Sozialversicherungskasse während einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit gezahlten RETA-Beiträge abzugsfähig sind. Die DGT antwortet, dass diese zwar als Arbeitserträge gelten, im Rahmen dieser Berechnungsmethode jedoch nicht abgezogen werden können.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass im Verfahren der pauschalierten Schätzung (estimación objetiva) keine Abzüge für Sozialversicherungsbeiträge möglich sind, selbst wenn diese als Arbeitserträge eingestuft werden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-06-20pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt