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V1518-14 ·10. Juni 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Leonardo-da-Vinci-Programm: Fördermittel unterliegen dem IRPF-Quellensteuerabzug

Es wurde angefragt, ob die Fördermittel des Mobilitätsprogramms „Leonardo da Vinci“ der Einkommensteuer (IRPF) unterliegen. Die DGT stellt fest, dass es sich nicht um Stipendien für reglementierte Studien oder Tätigkeiten für nicht ansässige Stellen handelt, sondern um Arbeitsentgelt, das der Quellensteuer unterliegt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Empfänger der Leonardo-da-Vinci-Förderung müssen mit einem Steuerabzug auf ihre Leistungen rechnen, da diese steuerrechtlich als Arbeitsentgelt eingestuft werden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-06-10pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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