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V1512-24 ·20. Juni 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Steuerbefreiung für im Ausland ausgeübte Tätigkeiten bis zu 60.100 Euro jährlich möglich

Ein spanisches Unternehmen erkundigt sich, ob Gehälter und Tagegelder von Arbeitnehmern, die ins Ausland entsandt werden, steuerfrei sind. Die DGT stellt fest, dass die Befreiung gemäß Artikel 7 Buchstabe p) des LIRPF anwendbar ist, sofern die Voraussetzungen hinsichtlich des Wohnsitzes, der Nichtansässigkeit des Unternehmens und eines Abkommen zum Informationsaustausch mit dem betreffenden Land erfüllt sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Behandlung von Entsendungen ins Ausland und bestätigt die Anwendung spezifischer Befreiungsregeln unter Einhaltung strenger Voraussetzungen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-06-20pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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