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V1504-15 ·18. Mai 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Steuerbefreiung für im Ausland ausgeübte Erwerbstätigkeiten unter bestimmten Voraussetzungen möglich

Eine NGO erkundigt sich, ob entsandte Arbeitnehmer von der Steuerbefreiung gemäß Art. 7 Buchst. p) LIRPF profitieren können und ob der Arbeitgeber Quellensteuer einbehalten muss. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung voraussetzt, dass die Tätigkeit für eine nicht ansässige Einheit oder eine Betriebsstätte im Ausland ausgeübt wird, im Bestimmungsland eine vergleichbare Steuer erhoben wird und es sich nicht um ein Steueroasenland handelt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung von Auslandseinkünften und klärt die Pflichten zur Quellensteuer bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-05-18pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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