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V1486-16 ·8. April 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Finanzierungskosten unterliegen der Abzugsbeschränkung von 30 % des operativen Gewinns

Eine Holdinggesellschaft erkundigt sich nach einer Beschränkung beim Abzug von Finanzierungskosten aus Fremdkapital bei nicht verbundenen Unternehmen zur Dividendenausschüttung. Die DGT stellt klar, dass die Kosten abzugsfähig sind, sofern sie die allgemeinen Anforderungen erfüllen und die Grenzen gemäß Artikel 16 des LIS eingehalten werden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Anwendbarkeit der Zinsschranke nach Artikel 16 LIS für Finanzierungskosten, die zur Dividendenausschüttung dienen, sofern die allgemeinen steuerrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-04-08pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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