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V1478-24 ·18. Juni 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Befreiung für im Ausland ausgeübte Tätigkeiten hängt von der Nichtansässigkeit des Arbeitgebers in Spanien ab

Ein in Spanien ansässiger Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob seine in Luxemburg erzielten Arbeitseinkünfte nach einem Umzug unter die Befreiung gemäß Art. 7 Buchst. p) LIRPF fallen können. Die DGT stellt klar, dass die Anwendung der Befreiung davon abhängt, ob alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere im Hinblick auf die Rechtsnatur des die Arbeitnehmenden entlohnenden Unternehmens.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Anforderungen an die Nichtansässigkeit des Arbeitgebers, um die Steuerbefreiung für im Ausland erbrachte Leistungen in Anspruch nehmen zu können.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-06-18pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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