Zum Inhalt springen
V1475-18 ·30. Mai 2018 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Beiträge zum Sonderabkommen der Sozialversicherung für ein Kind mit Behinderung sind für die Eltern nicht steuerlich absetzbar

Eltern erkundigen sich, ob die durch ihr behindertes Kind im Rahmen eines Sonderabkommens geleisteten Sozialversicherungsbeiträge in ihrer Einkommensteuererklärung (IRPF) abzugsfähig sind. Die DGT stellt fest, dass diese Beiträge nicht als abzugsfähige Ausgaben in der Steuererklärung der Eltern geltend gemacht werden können.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die Sozialversicherungsbeiträge eines Kindes, auch wenn sie über ein Sonderabkommen geleistet werden, keine steuerliche Entlastung für die Eltern bewirken.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2018-05-30pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt