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V1461-20 ·19. Mai 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kein IRPF-Quellensteuerabzug bei gemischten Verträgen über Büromiete und Dienstleistungen zulässig

Es wurde angefragt, ob beim Bezahlen der Miete für ein Büro in einem Coworking-Space, das zusätzliche Dienstleistungen umfasst, ein IRPF-Quellensteuerabzug vorzunehmen ist. Die DGT stellt fest, dass aufgrund der Natur des gemischten Vertrages aus Vermietung und Dienstleistungen kein Steuerabzug zulässig ist.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass bei gemischten Verträgen, die sowohl die Überlassung von Immobilien als auch Dienstleistungen beinhalten, keine Quellensteuer auf die Einkünfte aus Immobilienkapital anfallen darf.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-05-19pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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