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V1456-14 ·2. Juni 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Anwendung der Zinsbefreiung ohne Vorlage der steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung

Eine luxemburgische SICAV fragt an, ob sie die Quellensteuer auf Zinsen aus spanischer Quelle durch eine Befreiung vermeiden kann, ohne eine offizielle Ansässigkeitsbescheinigung vorzulegen. Die DGT stellt klar, dass ohne diese Bescheinigung weder die Ansässigkeit nachgewiesen noch die Befreiung oder das Doppelbesteuerungsabkommen angewendet werden kann.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen und Investoren müssen zwingend eine gültige Ansässigkeitsbescheinigung vorlegen, um Steuerbefreiungen gemäß Doppelbesteuerungsabkommen in Anspruch zu nehmen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-06-02pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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