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V1451-23 ·26. Mai 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Schadenersatz aus Haftpflicht für Versicherungsvertreter unterliegt keinem IRPF-Quellensteuerabzug

Ein Versicherungsvertreter erkundigt sich, ob bei der Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 1.500 Euro an einen Kunden aufgrund eines Vertragsfehlers ein IRPF-Quellensteuerabzug vorzunehmen ist. Die DGT stellt klar, dass dieser Schadenersatz nicht zu den steuerpflichtigen Einkünften gehört, die einem Quellensteuerabzug unterliegen.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Schadenersatzleistungen aus zivilrechtlicher Haftung keine steuerpflichtigen Einkünfte im Sinne des Quellensteuerabzugs darstellen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-05-26pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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