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V1451-15 ·11. Mai 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

SOCIMI: Keine Verteilungspflicht für Gewinne aus Zeiträumen vor dem Sonderregime

Eine anfragende Gesellschaft erkundigt sich, ob Gewinne, die auf Geschäftsjahre vor der Anwendung des SOCIMI-Regimes entfallen, ausgeschüttet werden müssen. Die DGT stellt klar, dass die Verteilungspflicht nicht für jene Einkommensanteile gilt, die auf Zeiträume zurückzuführen sind, in denen das Unternehmen noch nicht nach dem Sonderregime besteuert wurde.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Grenzen der Ausschüttungspflicht für SOCIMI-Gesellschaften und stellt klar, dass rückwirkende Einkommenszuweisungen nicht unter die Verteilungsvorgaben des Sonderregimes fallen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-05-11pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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