Zum Inhalt springen
V1449-17 ·7. Juni 2017 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Steuerbefreiung bei Reinvestition in den selbstgenutzten Wohnsitz auch beim Erwerb von Immobilien im Ausland möglich

Eine in Spanien steuerpflichtige Person erkundigt sich, ob die Steuerbefreiung für die Reinvestition in den selbstgenutzten Wohnsitz in Anspruch genommen werden kann, nachdem sie ihr Haus in Spanien verkauft hat und nach USA zieht. Die Generaldirektion für Steuern (DGT) stellt klar, dass die Befreiung auch dann anwendbar ist, wenn sich die neue Immobilie im Ausland befindet, sofern die Voraussetzungen der Reinvestition und der Selbstnutzung erfüllt sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt, dass die geografische Lage der neuen Immobilie für die Anwendung der Steuerbefreiung bei der Reinvestition in den selbstgenutzten Wohnsitz unerheblich ist, solange die steuerrechtlichen Bedingungen gewahrt bleiben.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2017-06-07pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt