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V1439-21 ·17. Mai 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

0 % MwSt.-Satz nur für SARS-CoV-2-In-vitro-Diagnostika nach EU-Normen anwendbar

Ein Unternehmen erkundigte sich, ob für seine pharmazeutischen Produkte und Diagnosereagenzien der MwSt.-Satz von 0 % gilt. Die DGT stellt klar, dass dieser Satz ausschließlich auf In-vitro-Diagnostika für SARS-CoV-2 anwendbar ist, die der Richtlinie 98/79/EG oder der Verordnung (EU) 2017/746 entsprechen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von 0 % strikt auf Produkte ein, die die spezifischen europäischen regulatorischen Anforderungen für SARS-CoV-2-Diagnostika erfüllen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-05-17pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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