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V1431-19 ·14. Juni 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Art. 8.2 LIRPF: Umzug nach Libyen begründet keine Steuerpflicht wegen Wegzug in ein Steuerparadies

Ein spanischer Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob sein Umzug nach Libyen gemäß Art. 8.2 LIRPF dazu führt, dass er weiterhin in Spanien unbeschränkt steuerpflichtig bleibt. Die DGT stellt klar, dass Libyen kein Steuerparadies ist und die steuerliche Ansässigkeit von den Kriterien des Aufenthalts sowie dem Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit abhängt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Anwendung des Wegzugsbesteuerungsmechanismus bei Umzügen in Nicht-Steuerparadiese und betont die Bedeutung des wirtschaftlichen Lebensmittelpunkts.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-06-14pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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