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V1420-18 ·29. Mai 2018 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Anwalts- und Prozesskosten mindern keinen Veräußerungsgewinn bei Schadensersatz

Eine Steuerpflichtige erkundigt sich, ob die für die Erlangung eines Schadensersatzes gezahlten Anwalts- und Gerichtskosten steuerlich abzugsfähig sind. Die DGT stellt klar, dass diese Ausgaben den erzielten Veräußerungsgewinn nicht mindern können.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt, dass Rechtsverfolgungskosten im Rahmen der Einkommensteuer nicht als abzugsfähige Kosten zur Reduzierung des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns anerkannt werden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2018-05-29pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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