Zum Inhalt springen
V1411-23 ·25. Mai 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Verlustrealisierung bei Aktien nur nach Auflösung und Liquidation der Gesellschaft möglich

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er einen Veräußerungsverlust aus dem Besitz von Aktien eines in Insolvenz befindlichen Unternehmens geltend machen kann. Die DGT stellt klar, dass für die Anwendung von Art. 37.1.e) LIRPF zunächst die Auflösung und Liquidation der Gesellschaft erfolgen muss.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt die steuerliche Anerkennung von Verlusten aus Aktienanteilen ein, solange die Gesellschaft rechtlich besteht, selbst wenn ein Insolvenzverfahren läuft.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-05-25pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt