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V1408-15 ·5. Mai 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Konsortien oder Joint Ventures können bei getrennter Geschäftsführung separate Betriebsstätten bilden

Es wurde angefragt, ob ausländische Baukonsortien unabhängige Betriebsstätten bilden können und welches Steuerbefreiungsregime auf sie anwendbar ist. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern sie differenzierbare Tätigkeiten mit getrennter Geschäftsführung ausüben; in diesem Fall ist das Regime gemäß Artikel 22 des LIS anzuwenden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Qualifizierung von Konsortien und präzisiert die Voraussetzungen für die Anerkennung separater Betriebsstätten sowie die Anwendung spezifischer Befreiungsregeln im spanischen Körperschaftsteuerrecht.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-05-05pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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