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V1398-24 ·12. Juni 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Steuerbefreiung für die selbstgenutzte Wohnung, wenn der Verkauf mehr als zwei Jahre nach dem Auszug erfolgt

Es wurde angefragt, ob eine 91-jährige Person, die seit über zwei Jahren in einem Pflegeheim lebt, die Steuerbefreiung bei der Veräußerung der selbstgenutzten Wohnung in Anspruch nehmen kann. Die DGT stellt fest, dass die Wohnung nach Ablauf von zwei Jahren seit dem Auszug nicht mehr als selbstgenutzte Wohnung im Sinne der Steuerbefreiung gilt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt den Umfang der Steuerbefreiung für die Veräußerung der selbstgenutzten Wohnung ein, wenn der Verkauf zeitlich weit nach dem tatsächlichen Auszug erfolgt, selbst wenn die Person aufgrund von Pflegebedürftigkeit nicht mehr dort wohnen kann.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-06-12pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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