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V1360-19 ·10. Juni 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Grundstückswertsteigerungssteuer ist nicht über Abschreibungen abzugsfähig

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die bei der Erbschaft von vermieteten Immobilien gezahlte Steuer auf die Wertsteigerung von Grundstücken städtischer Art abzugsfähig ist. Die DGT stellt klar, dass diese Steuer Teil der Anschaffungskosten der Grundstücke ist und daher weder abgezogen noch abgeschrieben werden kann.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die Steuer auf die Wertsteigerung von Grundstücken städtischer Art die Anschaffungskosten erhöht, jedoch keine steuerlich abzugsfähige Betriebsausgabe oder Abschreibung darstellt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-06-10pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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