Zum Inhalt springen
V1355-19 ·10. Juni 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Bargeldabfindungen bei der Ausübung von Aktienoptionen gelten als Arbeitslohn

Es wird die steuerliche Behandlung von Barzahlungen erörtert, die Arbeitnehmer nach der vorzeitigen Abwicklung eines Aktienoptionsplans erhalten. Die DGT stellt fest, dass diese Beträge als voller Arbeitslohn zu behandeln sind, und analysiert die mögliche Anwendung der Ermäßigung bei unregelmäßigen Einkünften.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Arbeitnehmer müssen Barabfindungen aus Aktienoptionen als reguläres Arbeitseinkommen versteuern, wobei die Anwendung von Steuerermäßigungen für unregelmäßige Einkünfte geprüft werden muss.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-06-10pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das fiscal-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem fiscal-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt