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V1352-15 ·29. April 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Proportionale Gesamtaufteilung kann unter das Sonderregime der Körperschaftsteuer fallen und ist nicht mehr umsatzsteuerpflichtig

Eine Gesellschaft plant eine proportionale Gesamtaufteilung, um ihre IT-Wartungstätigkeit von ihrem Immobilienvermögen zu trennen. Die DGT prüft, ob dieser Vorgang die Anforderungen des Sonderregimes der Körperschaftsteuer erfüllt und nicht der Umsatzsteuer unterliegt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerlichen Bedingungen für die Trennung von Geschäftsbereichen durch Aufteilung, insbesondere hinsichtlich der Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuerbefreiung.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-04-29pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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