Zum Inhalt springen
V1351-19 ·10. Juni 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Voraussetzungen für die Steuerbefreiung ausländischer Invalidenrenten gemäß Art. 7 Buchst. f) LIRPF

Ein in Spanien ansässiger Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob eine zu 100 % von einer Schweizer Einrichtung gezahlte Invalidenrente im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) steuerfrei ist. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung davon abhängt, ob die Leistung einer spanischen Erwerbsunfähigkeit (incapacidad absoluta) oder einer schweren Invalidität (gran invalidez) gleichgestellt werden kann und ob die zahlende Stelle die Sozialversicherung ersetzt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Bedingungen für die Steuerbefreiung ausländischer Rentenleistungen und betont die Notwendigkeit der Gleichstellung mit spanischen Sozialversicherungsschutz-Standards.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-06-10pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt