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V1347-19 ·10. Juni 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Ausländische Invalidenrenten in Spanien unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei

Ein in Spanien ansässiger italienischer Staatsbürger erkundigt sich, ob seine Rente des INPS von der Einkommensteuer (IRPF) befreit ist. Die DGT stellt klar, dass für die Anwendung der Steuerbefreiung gemäß Art. 7 Buchst. f) LIRPF die ausländische Rente einer Erwerbsunfähigkeit oder einer schweren Invalidität gleichgestellt sein muss und der zahlende Träger die Sozialversicherung ersetzen muss.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung ausländischer Renten in Spanien, insbesondere hinsichtlich der Art der Invalidität und des Status des Rentenversicherungsträgers.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-06-10pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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