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V1347-15 ·29. April 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Vorliegen einer Betriebsstätte abhängig von Abschluss bindender Verträge für Reedereien

Eine spanische Gesellschaft erkundigte sich, ob die Änderung ihres Geschäftsmodells – von einer Schifffahrtsagentur hin zu einem Subunternehmer für Verwaltungsdienstleistungen – eine Betriebsstätte für ihre nicht ansässigen Reedereikunden begründen würde. Die DGT stellt fest, dass kein fester Geschäftsbetrieb vorliegt und das Vorliegen eines abhängigen Vertreter davon abhängt, ob die Gesellschaft die Reedereien weiterhin durch den Abschluss von Verträgen rechtlich bindet.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung verdeutlicht, dass die bloße Erbringung von Dienstleistungen ohne Abschlussbefugnis für Verträge in der Regel nicht zur Begründung einer Betriebsstätte führt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-04-29pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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