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V1343-24 ·7. Juni 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Besteuerung des Veräußerungsgewinns bei der Schenkung von Anteilen unter Erfüllung der Voraussetzungen des Art. 20.6 LISD

Der Anfragende erkundigt sich, ob die Schenkung von Anteilen an seiner Beteiligungsgesellschaft für die Ermäßigung der Erbschaft- und Schenkungsteuer (ISD) in Betracht kommt und ob eine Nichtunterwerfung unter die Einkommensteuer (IRPF) möglich ist. Die DGT stellt klar, dass bei Erfüllung der Voraussetzungen der LISD für die ISD-Ermäßigung kein Veräußerungsgewinn oder -verlust in der Einkommensteuer des Schenkers zu berücksichtigen ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt sicher, dass bei Einhaltung der steuerlichen Bedingungen für die Schenkungsteuer-Ermäßigung keine zusätzliche Einkommensteuer auf den Wertzuwachs der Anteile anfällt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-06-07pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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