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V1338-21 ·11. Mai 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Die Sonderleistung bei Geschäftsaufgabe gilt als Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit für die Einkommensteuer (IRPF)

Es wurde angefragt, ob die Sonderleistung bei Geschäftsaufgabe für Selbstständige der Einkommensteuer (IRPF) unterliegt. Die DGT stellt klar, dass diese Leistungen die Natur von Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit haben und die fehlende Sozialversicherungspflicht keine steuerlichen Auswirkungen hat.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die steuerliche Einordnung von Sonderleistungen bei Geschäftsaufgabe als Arbeitslohn, was die steuerliche Behandlung für Selbstständige in dieser Übergangsphase festigt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-05-11pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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