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V1334-20 ·11. Mai 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Steuerbefreiung für Auslandstätigkeiten setzt nicht ansässiges Unternehmen voraus

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der Anwendbarkeit der Steuerbefreiung für in Israel ausgeübte Tätigkeiten. Die DGT stellt klar, dass für die Inanspruchnahme der Befreiung nachgewiesen werden muss, dass die Arbeit für ein nicht ansässiges Unternehmen oder eine Betriebsstätte im Ausland erbracht wird.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung bei Auslandstätigkeiten und betont die Notwendigkeit des Nachweises der Nichtansässigkeit des Arbeitgebers.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-05-11pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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