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V1326-15 ·29. April 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Französische Erwerbsminderungsrente unter Umständen von der Einkommensteuer befreit

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob seine von Frankreich gezahlte Erwerbsminderungsrente in Spanien steuerfrei ist. Die DGT stellt klar, dass das Welteinkommen gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich in Spanien steuerpflichtig ist. Die Rente ist jedoch steuerfrei, wenn nachgewiesen wird, dass der Grad der Erwerbsminderung einer absoluten Erwerbsminderung oder einer schweren Invalidität entspricht und die französische Stelle die Sozialversicherung ersetzt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Behandlung ausländischer Renten bei Vorliegen spezifischer Invaliditätsgrade und der Funktion der zahlenden Stelle.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-04-29pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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