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V1290-25 ·11. Juli 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Pflicht zur Abführung von IRPF-Abschlagszahlungen im Jahr 2025 bei fehlenden Quellensteuerabzügen im Jahr 2024

Ein im Dezember 2024 seine Tätigkeit aufgenommener Freiberufler ohne Einkünfte erkundigt sich nach der Pflicht zur Abführung von Abschlagszahlungen im Jahr 2025. Die DGT stellt klar, dass die Verpflichtung zur vierteljährlichen Selbstveranlagung bestehen bleibt, da die Voraussetzung von Quellensteuerabzügen auf 70 % der Vorjahreseinkünfte nicht erfüllt wurde.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung verdeutlicht, dass die Befreiung von der Pflicht zur Abschlagszahlung an die Bedingung geknüpft ist, dass im Vorjahr bereits Steineinbehalte auf einen signifikanten Teil der Einkünfte geleistet wurden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-07-11pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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