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V1281-18 ·17. Mai 2018 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine nachträgliche Wahl des Sonderregimes für entsandte Arbeitnehmer nach Einreichung der Steuererklärung Modell 150 außerhalb der Frist möglich

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er das seit 2015 geltende Sonderregime für entsandte Arbeitnehmer in Anspruch nehmen und seine Steuererklärung (Modell 150) korrigieren kann. Die DGT stellt klar, dass die Wahl des Sonderregimes bereits mit der Steuererklärung für das Jahr 2015 hätte erfolgen müssen und eine nachträgliche Berichtigung ausgeschlossen ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt die Flexibilität bei der nachträglichen Änderung des Besteuerungsmodus ein und unterstreicht die strikte Einhaltung der gesetzlichen Fristen für die Wahl des Sonderregimes.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2018-05-17pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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