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V1259-21 ·6. Mai 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Steuerbefreiung für die selbstgenutzte Wohnung, wenn diese nicht in den zwei Jahren vor dem Verkauf bewohnt wurde

Ein über 65-jähriger Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob der Verkauf seiner ehemaligen selbstgenutzten Wohnung nach acht Jahren in einem Seniorenheim von der Einkommensteuer (IRPF) befreit ist. Die DGT stellt fest, dass die Befreiung für die selbstgenutzte Wohnung nicht anwendbar ist, da die Immobilie in den zwei Jahren vor der Übertragung nicht als Wohnsitz diente.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt den Umfang der Steuerbefreiung bei der Veräußerung von Immobilien ein, da eine kontinuierliche Nutzung als Hauptwohnsitz in den zwei Jahren vor dem Verkauf vorausgesetzt wird.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-05-06pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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