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V1256-25 ·9. Juli 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Befreiung bei schwerer Abhängigkeit, wenn die verkaufte Immobilie nicht der Hauptwohnsitz ist

Ein Steuerpflichtiger in einer Situation schwerer Abhängigkeit erkundigt sich, ob er den Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf einer Immobilie, die nicht sein Hauptwohnsitz ist, steuerfrei stellen kann. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung voraussetzt, dass die Immobilie zum Zeitpunkt des Verkaufs der Hauptwohnsitz ist oder in den vorangegangenen zwei Jahren als solcher diente.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt den Umfang der Steuerbefreiung für Personen mit schwerer Abhängigkeit ein, da die Bedingung des Hauptwohnsitzes zwingend gewahrt bleiben muss.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-07-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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