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V1249-25 ·9. Juli 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Beiträge zu einem Sonderabkommen für die Gesundheitsversorgung sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die über ein Sonderabkommen an das INSS gezahlten Beiträge für die Gesundheitsversorgung seiner Mutter in der Einkommensteuer (IRPF) abzugsfähig sind. Die DGT stellt fest, dass diese nicht abzugsfähig sind, da Artikel 19 LIRPF den Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen nur Personen gestattet, die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Der Abzug von Beiträgen zu Sonderabkommen für die Gesundheitsversorgung ist auf Steuerpflichtige beschränkt, die selbst Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-07-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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