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V1227-14 ·7. Mai 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Schwedischer Einzelunternehmer unterliegt in Spanien der Steuerpflicht als natürliche Person

Ein schwedischer Staatsbürger erkundigte sich, ob seine Eintragung im schwedischen Gesellschaftsregister als Einpersonen-Gesellschaft ihm eine eigene Rechtspersönlichkeit verleiht. Die DGT stellte fest, dass es sich aufgrund der Eintragung als Einzelunternehmer um eine natürliche Person handelt und nicht um eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die steuerliche Behandlung und die rechtliche Einordnung eines Einzelunternehmers von der tatsächlichen Rechtsform abhängen, unabhängig von der Registrierung als Einpersonen-Gesellschaft im Ausland.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-05-07pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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