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V1219-14 ·7. Mai 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Zahlungen für vorinstallierte Software auf Geldautomaten in Spanien unter Umständen steuerfrei, wenn als Betriebsgewinn eingestuft

Ein Unternehmen erkundigte sich, ob Zahlungen an eine irische Gesellschaft für vorinstallierte Software auf Geldautomaten in Spanien steuerpflichtig sind. Die DGT stellte fest, dass es sich bei der Standardsoftware ohne Recht auf Anpassung oder Vervielfältigung um Betriebsgewinn und nicht um Lizenzgebühren handelt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Abgrenzung zwischen Lizenzgebühren und Betriebsgewinn bei Standardsoftware im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-05-07pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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