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V1193-20 ·30. April 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Finanzierungskosten für die Ausschüttung von Agio sind gemäß Art. 16 LIS abzugsfähig

Ein Unternehmen erkundigte sich, ob die Finanzierungskosten eines Darlehens, das zur Ausschüttung einer Kapitalrücklage (Agio) an einen Alleinaktionär verwendet wurde, steuerlich abzugsfähig sind. Die DGT bestätigt die Abzugsfähigkeit, sofern die allgemeinen Anforderungen an die buchhalterische Erfassung, das Periodenprinzip und die Belegpflicht erfüllt sind, vorbehaltlich der Beschränkungen für Finanzierungskosten.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit Kapitalrücklagen, sofern die steuerrechtlichen Voraussetzungen und die Begrenzungen des Art. 16 LIS eingehalten werden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-04-30pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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