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V1177-15 ·16. April 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Zahlungen für Treue- und Bindungsanreize unterliegen der Besteuerung als Einkünfte aus beweglichem Kapital

Es wird die steuerliche Behandlung von Zahlungen für Bindungsanreize und eines Treueprogramms nach der Rückkaufaktion von Vorzugsaktien geprüft. Die DGT stellt fest, dass diese Zahlungen als Einkünfte aus beweglichem Kapital zu behandeln sind und nicht zum Veräußerungswert der zurückgekauften Wertpapiere gehören.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Treueprämien nicht als Teil des Veräußerungspreises gewertet werden dürfen, was die steuerliche Einordnung und die entsprechenden Abzugspflichten beeinflusst.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-04-16pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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