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V1165-15 ·15. April 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Aufenthaltserlaubnis oder Meldebescheinigung bestimmen nicht die steuerliche Ansässigkeit in Spanien

Ein Staatsbürger aus Russland und den Seychellen erkundigt sich, ob der Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis und eine Anmeldung (Empadronamiento) an einem Wohnsitz ihn zum steuerlichen Residenten machen. Die DGT stellt klar, dass die steuerliche Ansässigkeit von der Erfüllung der Anforderungen des LIRPF abhängt und nicht vom administrativen Status.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung unterstreicht, dass rein administrative Registrierungen in Spanien nicht automatisch zur steuerlichen Ansässigkeit führen; entscheidend sind die materiellen Kriterien des Einkommensteuergesetzes.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-04-15pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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