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V1163-15 ·15. April 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Löhne, Sozialversicherung und öffentliche Gebühren sind nicht in der jährlichen Meldung über Geschäftsvorgänge mit Dritten anzugeben

Es wurde angefragt, ob Löhne von Wachpersonal, Sozialversicherungsleistungen sowie die Zahlung von Gebühren für Überstände oder Bodenwellen in der jährlichen Meldung über Geschäftsvorgänge mit Dritten aufzuführen sind. Die DGT stellt klar, dass diese Posten nicht in dieser Meldung zu erfassen sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass bestimmte Ausgaben, die nicht dem Bereich der Umsatzsteuer unterliegen, von der Meldepflicht in der jährlichen Übersicht über Geschäftsvorgänge mit Dritten ausgenommen sind.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-04-15pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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