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V1160-17 ·16. Mai 2017 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Voraussetzungen für die Steuerbefreiung von im Ausland ausgeübten Erwerbstätigkeiten

Ein in Spanien ansässiger Arbeitnehmer erkundigt sich, ob er aufgrund seiner Auslandsreisen die Steuerbefreiung gemäß Artikel 7 Buchstabe p) des LIRPF in Anspruch nehmen kann. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung nur dann greift, wenn die Tätigkeiten für eine nicht ansässige Einheit oder eine Betriebsstätte im Ausland erbracht werden und nicht für das eigene spanische Unternehmen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt den Anwendungsbereich der Steuerbefreiung für Auslandsreisen ein, da die Tätigkeit zwingend für eine ausländische Entität oder Betriebsstätte erfolgen muss.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2017-05-16pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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