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V1157-20 ·29. April 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Beiträge an Sportler aus Kooperationsverträgen: Besteuerung als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit oder durch Bildnissnutzung

Eine Stiftung erkundigt sich nach dem anzuwendenden Quellensteuerabzug für jährliche Zahlungen an Sportler gegen die Nutzung ihres Bildnisses und Logos. Die DGT stellt klar, dass es sich ohne Bildnissnutzung um Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit handelt. Wird jedoch die Übertragung von Bildrechten vereinbart, findet der für diese Übertragung entsprechende Steuersatz Anwendung.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die steuerliche Einordnung der Zahlungen hängt entscheidend von der vertraglichen Gestaltung der Bildnissnutzung ab, was direkte Auswirkungen auf die Höhe des einzubehaltenden Steuerabzugs hat.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-04-29pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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