Zum Inhalt springen
V1142-25 ·30. Juni 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Gewichtsverlust von Holz durch Feuchtigkeitsverlust ist nicht als Abschreibung abzugsfähig

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob der Gewichtsverlust von Holz aufgrund sinkender Feuchtigkeit im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) abzugsfähig ist. Die DGT stellt fest, dass es sich bei Holz um Vorräte und nicht um Anlagevermögen handelt, weshalb eine Abschreibung nicht zulässig ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass der Wertverlust von Vorräten durch natürliche Prozesse nicht über die Abschreibung auf das Anlagevermögen geltend gemacht werden kann.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-06-30pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt